Molto Flächenglätter 10 kg
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CHF 29.69
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Unser Artikel
51139
- Leicht zu verarbeiten
- Trocknet gleichmässig
- Hohe Haftkraft
- Kein Reissen oder Schrumpfen
- Überstreichbar
Zum Glätten grosser Flächen im Innenbereich. Kunststoffvergütet, sehr geschmeidig in der Anwendung, extrem glatt ausziehbar, hohe Haftkraft Spezielles Spachtelpulver zum Glätten von rauen, unebenen Wand- und Deckenflächen in Innenräumen. Die feine Konsistenz ergibt eine geschmeidige Spachtelmasse, die sich leicht auftragen und verteilen lässe und eine extrem glatte Oberfläche erschafft. Inhaltsstoffe: Calcium sulfat, Gipse, Plyvinylcetatharz, Additive (GISCODE: CP1) Verbrauch: 0,9 kg pro m²/mm Vorbereitung: Untergründe gut säubern. Lose Putzschichten entfernen. Risse keilförmig erweitern. Tiefere Risse mit Molto Spachtelpulver ausbessern. Stark sandende und saugende Untergründe mit Molto Tiefgrund vorbehandeln. Anwendung: 2 Teile Wasser in ein Gefäss geben und anschliessend 3 Teile Molto Flächenglätter Moltofill darin anrühren. So lange rühren, bis eine klumpenfreie Masse entsteht. Vor Gebrauch 3 Min. ruhen lassen. Die angerührte Spachtelmasse bleibt etwa 60 Minuten verarbeitbar. Material mit einer Glättkelle auftragen und glatt ziehen. Bei sehr rauen oder unebenen Untergründen Auftrag wiederholen. Wichtig: Die Schichtstärke bei einer Flächenspachtelung sollte 1-2 mm betragen. Die gespachtelte Fläche ist nach etwa 2 Stunden gehärtet und kann nach 4 Stunden grundiert und dann überstrichen oder tapeziert werden.
- Verpackungsinhalt
- 1 Stk.
- Farbe
- Weiss
- Lagerfähigkeit
- Frostfrei und nicht über 30°C lagern
- Anwendungstemperatur Min.
- 10 °C
- Anwendungstemperatur Max.
- 21 °C
- Packungsgrösse
- 10 kg
- Trocknungszeit
- 4 Std.
- Verbrauch
- 0.9 kg/m2
- Dichte
- 0.9 g/cm3
Sicherheitshinweise
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
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P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P262 | Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. |
P312 | Bei Unwohlsein Arzt anrufen. |
P501 | Inhalt/ |