Molto Moltoplan Flächenglätter 15 kg
CHF 55.20
CHF 51.06
Inkl. 8.1% MwSt.
Sofort lieferbar
Lagerbestand:
20
Unser Artikel
51143
- Gebrauchsfertig
- Gute Geschmeidigkeit beim Spachteln grosser Flächen
- Hohe Anfangs- und Endhaftung
Zum Glätten grosser Flächen im Innenbereich. Kunststoffvergütet, sehr geschmeidig in der Anwendung, extrem glatt ausziehbar, hohe Haftkraft Spezielles Spachtelpulver zum Glätten von rauen, unebenen Wand- und Deckenflächen in Innenräumen. Die feine Konsistenz ergibt eine geschmeidige Spachtelmasse, die sich leicht auftragen und verteilen lässe und eine extrem glatte Oberfläche erschafft. Inhaltsstoffe: Calcium sulfat, Gipse, Plyvinylcetatharz, Additive (GISCODE: CP1) Verbrauch: 0,9 kg pro m²/mm Vorbereitung: Untergründe gut säubern. Lose Putzschichten entfernen. Risse keilförmig erweitern. Tiefere Risse mit Molto Spachtelpulver ausbessern. Stark sandende und saugende Untergründe mit Molto Tiefgrund vorbehandeln. Anwendung: 2 Teile Wasser in ein Gefäss geben und anschliessend 3 Teile Molto Flächenglätter Moltofill darin anrühren. So lange rühren, bis eine klumpenfreie Masse entsteht. Vor Gebrauch 3 Min. ruhen lassen. Die angerührte Spachtelmasse bleibt etwa 60 Minuten verarbeitbar. Material mit einer Glättkelle auftragen und glatt ziehen. Bei sehr rauen oder unebenen Untergründen Auftrag wiederholen. Wichtig: Die Schichtstärke bei einer Flächenspachtelung sollte 1-2 mm betragen. Die gespachtelte Fläche ist nach etwa 2 Stunden gehärtet und kann nach 4 Stunden grundiert und dann überstrichen oder tapeziert werden.
- Verpackungsinhalt
- 1 Stk.
- Farbe
- Weiss
- Flammpunkt
- 100 °C
- Lagerfähigkeit
- Frostfrei und nicht über 30°C lagern
- Anwendungstemperatur Min.
- 10 °C
- Anwendungstemperatur Max.
- 21 °C
- Packungsgrösse
- 15 kg
- Trocknungszeit
- 12 Std.
- Verbrauch
- 1.5 kg/m2
- Dichte
- 1.9 g/cm3
Sicherheitshinweise
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
---|---|
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P262 | Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. |
P312 | Bei Unwohlsein Arzt anrufen. |
P501 | Inhalt/ |